Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf für Schüler ohne Deutschkenntnisse (VABO)

Ausbildungszweck

Das VABO bietet den Rahmen, Jugendliche, die über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen, durch die Entwicklung von Sprachkompetenzen auf eine gelingende Integration sowie auf eine Berufsausbildung beziehungsweise schulische Anschlussperspektive vorzubereiten.

Entsprechend den Leistungsvoraussetzungen beziehungsweise dem Sprachniveau der Schülerinnen und Schüler kann im VABO eine dem Zielsprachniveau orientierte einjährige VABO-Klasse in Form von Niveaustufen – Niveau A1, Niveau A2 sowie unter bestimmten Bedingungen Niveau B1 – besucht werden. Ein Wechsel zwischen den Niveaustufen ist im Einzelfall auch unterjährig möglich.

 

Erfüllung der Berufschulpflicht imVABO

Die Berufsschulpflicht beginnt nach Zuzug aus dem Ausland, in der Regel in dem Schuljahr, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird (16. Geburtstag) und endet mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin bzw. der Schüler 18 Jahre alt wird.

Das VABO ist in allen drei Niveaustufen geeignet, die Berufsschulpflicht zu erfüllen. Unbeschadet davon ist ein weiterer Schulbesuch der Niveaustufe A2 im Anschluss an die Niveaustufe A1, beziehungsweise der Niveaustufe B1 im Anschluss an die Niveaustufe A2 möglich.

Für berufsschulpflichtige zugewanderte junge Erwachsene ab 18 Jahren besteht weiterhin die Möglichkeit, sich über verschiedene Sprachkursangebote und spezifische Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder eine Beschäftigung vorzubereiten. Hierzu beraten die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter.

 

Aufnahme

Für das Unterrichtsziel Niveaustufe A1 (Zielsprachniveau A1, in Teilen A2):
Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Deutschkenntnisse, die in ihrer Muttersprache alphabetisiert sind und über Schulerfahrung verfügen

Unterrichtsziele

  • Sprachstand mindestens A1, in Teilen A2
  • Schulische und soziale Integration
  • Erste berufliche Orientierung soweit möglich
  • Übergänge in andere schulische Bildungsgänge oder in die Niveaustufe A2 bei Vorliegen entsprechender Sprachkenntnisse sind möglich

 

Unterrichtsschwerpunkte

  • Intensive sprachliche Förderung
  • Vermittlung von persönlichen, sozialen und kulturellen Kompetenzen
  • Sozial-emotionale Förderung
  • Lernberatung

Für das Unterrichtsziel Niveaustufe A2 (Zielsprachniveau A2, in Teilen B1):
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die mindestens über den Sprachstand A1 verfügen

Unterrichtsziele

  • Sprachstand mindestens A2, in Teilen B1
  • Schulische und soziale Integration
  • Berufliche Orientierung
  • Ein Wechsel in einen anderen Bildungsgang wird angestrebt, sobald ausreichende Sprachkenntnisse erworben wurden und die Aufnahmevoraussetzungen des jeweiligen Bildungsganges vorliegen.

 

Unterrichtsschwerpunkte

  • Intensive sprachliche Förderung
  • Vermittlung von persönlichen, sozialen und kulturellen Kompetenzen
  • Sozial-emotionale Förderung
  • Lernberatung

Für das Unterrichtsziel Niveaustufe B1 (Zielsprachniveau B1, in Teilen B2):
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die mindestens über den Sprachstand A2 verfügen und keinen Schulabschluss vorweisen können.

 

Unterrichtsziele

  • Sprachstand mindestens B1
  • Schulische und soziale Integration
  • Berufliche Perspektive

 

Unterrichtsschwerpunkte

  • Intensive sprachliche Förderung
  • Vermittlung von persönlichen, sozialen und kulturellen Kompetenzen
  • Entwicklung einer ersten beruflichen Handlungskompetenz
  • Lernberatung

Der Anmeldetermin ist in der Regel bis zu den Sommerferien für das darauf folgende Schuljahr möglich. Gegebenenfalls ist eine Warteliste eingerichtet.

 

Kosten

Die Schule ist als öffentliche Schule schulgeldfrei.

Aufgenommene Schülerinnen und Schüler erhalten die notwendigen Arbeitsbücher als Leihgabe.

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online oder im Sekretariat unserer Schule.

Bitte legen Sie hierzu nachfolgende Unterlagen vor:

  • Anmeldeformular unterschrieben von den Erziehungsberechtigten
  • beglaubigte Kopien bereits erworbener Sprachstandzertifikate bzw. des letzten Zeugnisses vor.
  • Gültiges Ausweisdokument bzw. gültiger Aufenthaltstitel

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Sekretariat der Gewerblichen Schule.

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